WICHTIGE HINWEISE FÜR FAMILIEN UND KINDER

Da Bouldern ein Sport mit erhöhtem Unfallrisiko ist, sind folgende Regeln zwingend zu befolgen:

  • Im Kinderbereich kann 1 Erwachsener maximal 4 Kinder betreuen
  • In der Haupthalle kann 1 Erwachsener maximal 2 Kinder zwischen 7 – 14 Jahren oder 1 Kind unter 7 Jahren betreuen
  • Damit die Aufsicht gelingt, braucht es die volle Aufmerksamkeit (d.h. kein Handy, kein Kaffeetrinken) und die Aufsichtsperson muss sich in der Nähe der betreuten Kinder aufhalten
  • Die Sitzsäcke sind weder zum Stapeln noch zum Draufspringen gedacht. 
  • In der Halle wird nicht gerannt, Verstecken gespielt oder mit Bällen geworfen
  • Die Kinder müssen die Boulderregeln einhalten
  • Wenn das Einhalten der Regeln nicht gelingt, behalten wir uns vor, die beteiligten Personen aus der Halle zu verweisen

Mit dem Eintritt in die Boulderlounge akzeptiert Ihr die Hallenregeln, inkl. den oben aufgelisteten Regeln für Kinder und Jugendliche! 

 

Sollte die Begleitperson nicht die erziehungsberechtigte Person des Kindes sein, benötigt die Begleitperson ein ausgefülltes Einverständniserklärungsformular für Begleitpersonen (siehe Einverständniserklärung für Begleitpersonen). Dieses Formular gilt lediglich für den Besuch an diesem Tag! 

 Ab dem 14. Lebensjahr dürfen Jugendliche ohne Aufsichtsperson bouldern, ihr braucht jedoch die Einverständniserklärung eurer Eltern. 

Ausnahmen:

 

Kinder und Jugendliche, die einen Boulderkurs besuchen, dürfen während des Kurses an allen Wänden unter Aufsicht des Trainers bouldern. 


Download
Benutzergelement Boulderlounge St. Gallen GmbH und Boulderlounge Schweiz GmbH
Benutzerreglement_2021.pdf
Adobe Acrobat Dokument 106.5 KB