WICHTIGE HINWEISE FÜR FAMILIEN UND KINDER

Bitte beachtet folgende Hinweise:

 

Kinder unter 6 Jahren dürfen nur unter Aufsicht einer volljährigen Begleitperson mit einer Einverständniserklärung der Eltern / Begleitpersonen im Kinderbereich bouldern. Der grosse Boulderbereich ist für Kinder unter 6 Jahren nur erlaubt wenn ein Elternteil / Betreuungsperson das Kind 1 zu 1 betreut. Kinder unter 6 Jahren dürfen sich nicht alleine in der Halle bewegen. Wichtig ist, dass die Begleitperson die Kinder unter Kontrolle hat und die Sicherheitsregeln beachtet und einhält.  

 

Ab dem 6. - 13. Lebensjahr dürfen Kinder in Begleitung einer volljährigen Begleitperson und mit einer Einverständniserklärung der Eltern an allen Wänden Boulderprobleme lösen.

 

Ab dem 14 - 18. Lebensjahr dürfen Jugendliche ohne Aufsichtsperson bouldern, ihr braucht jedoch die Einverständniserklärung eurer Eltern. 

 

Betreuungsschlüssel für Kinder und Jugendliche (Erwachsene pro Kind)

  • 1 Erwachsener kann 4 Kinder betreuen, von denen maximal 2 unter 6 Jahren sein dürfen 
  • Jugendliche ab 14 Jahren dürfen alleine mit dem Einverständnis des Erziehungsberechtigen bouldern 

Sollte die Begleitperson nicht die erziehungsberechtigte Person des Kindes sein, benötigt die Begleitperson ein ausgefülltes Einverständniserklärungsformular für Begleitpersonen (siehe Einverständniserklärung für Begleitpersonen). Dieses Formular gilt lediglich für den Besuch an diesem Tag! 

Ausnahmen:

 

Kinder und Jugendliche, die einen Boulderkurs besuchen, dürfen während des Kurses an allen Wänden unter Aufsicht des Trainers bouldern. 


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Benutzergelement Boulderlounge St. Gallen GmbH und Boulderlounge Schweiz GmbH
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